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Interview zum Beitrag „Seele unter ´Schneidedruck´“ mit Prof. Dr. Janine Trunk

Wie kann ich bei Selbstverletzendem Verhalten erkennen, ob es Anzeichen für Suizidalität gibt?

Diese Frage bekomme ich ungleich häufiger gestellt im Vergleich zu anderen psychischen Störungen oder Risikoverhaltensweisen, wie etwa Essstörungen. Hier beobachten wir bei anorektischen Menschen eine Letalitätsrate von 10%, sozusagen einen „Suizid auf Raten“ bei jeder 10. an einer Magersucht erkrankten Person. Ich nehme an, dass ein Zusammenhang zwischen Selbstverletzendem Verhalten und Suizid häufiger hergestellt wird, weil beide Verhaltensweisen unmittelbar die körperliche Integrität und Funktionsfähigkeit betreffen. Tatsächlich gibt es aber eine Reihe von Unterschieden zwischen suizidalem Verhalten und SVV. Ein wichtiger ist die hinter dem Verhalten stehende Absicht: Menschen, die sich selbst verletzen, tun dies i.d.R. um Stress abzubauen in Phasen hoher bis höchster Erregung. Das Verhalten hat dann die Funktion sich zu beruhigen, anschließend treten Erleichterung teilweise kombiniert mit Scham und Schuldgefühlen auf. Menschen, die sich das Leben nehmen möchten, sind i.d.R. ruhig, haben eine Entscheidung getroffen und sind demnach nicht hoch erregt. Suizidalität nimmt außerdem selten einen chronischen Verlauf, SVV hingegen kommt teilweise als Problemlösestrategie häufig zum Einsatz. Außerdem vollziehen v.a. ältere Männer einen Suizid. Mit diesen Ausführungen möchte ich aber nicht den Eindruck erwecken, dass das eine Problemverhalten das andere ausschließt. SVV kann zum Beispiel im Rahmen schwerer Depressionen oder einer Borderline-Persönlichkeitsstörung auftreten und hier kann dann auch Suizidalität eine Rolle spielen. Zudem können Verletzungen auch so tief und schwerwiegend vorgenommen werden, dass Betroffene sich unbeabsichtigt in lebensbedrohliche Situationen bringen. Für mich wäre ein Anzeichen für eine möglicherweise zusätzlich vorliegende Suizidalität, wenn das SVV heimlich durchgeführt wird und in Körperregionen, die von anderen selten gesehen werden. Und wenn Scham und Schuld eine große Rolle spielen. Es ist dann von besonderer Wichtigkeit, mit den jungen Menschen einen Krisenplan aufzustellen mit Notfallnummern und einer Sammlung mit Aktivitäten, die von selbstzerstörenden Gedanken ablenken. Suizidalität sollte in Beratungsgesprächen auch immer erfragt werden. Wir bringen Jugendliche damit nicht „auf noch dümmere Ideen“, sondern ganz im Gegenteil: Manchmal müssen wir sprachlich die Brücke bauen, um in ein Gespräch einzusteigen, was für Jugendliche sehr schwierig ist.

Welche Interventionsmöglichkeiten gibt es für pädagogische Fachkräfte in der Schule/Jugendgruppe – und wo sind die Grenzen?

Wir sollten zum einen sehen, dass SVV Teil der Jugendkultur geworden ist. Das zeigen uns die vorliegenden Befunde aus repräsentativen Studien an deutschen Schulen. Zum anderen gibt es einen Teil Jugendlicher, bei denen das Verhalten problematisch wird. Und es gibt Kinder und Jugendliche, die weder das eine noch das andere umsetzen. Aber alle sollen sich in der Schule und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sicher fühlen. Das „unter einen Hut“ zu bekommen, neben den vielen anderen Herausforderungen im pädagogischen Alltag, ist nicht leicht. Es gibt einige Verhaltensregeln, die ich jeder Institution empfehlen würde und die der psychotherapeutischen Behandlung Selbstverletzenden Verhaltens entlehnt sind: Zum Beispiel sollten Narben oder offene Wunden nicht offen gezeigt werden. Das ist wichtig, um Nachahmungseffekte und eine Verstärkung des Verhaltens durch Zuwendung zu reduzieren. SVV im Unterricht sollte zum Verlassen des Unterrichtsraumes führen und im Rahmen der Möglichkeiten sanktioniert werden. Gleichzeitig sollten Gesprächsangebote vor Ort gemacht werden. Bei Kindern und Jugendlichen, bei denen die Problematik bekannt ist, können „EXIT“-Karten vereinbart werden, um eine kurze Auszeit zu ermöglichen, in denen Skills zur Regulation des unangenehmen inneren Zustands zum Einsatz kommen.

Der Umgang mit innerer Anspannung, Druck und Erregung kann auch im Unterricht aufgegriffen werden. Vorstellen könnte ich mir hier den Biologie- oder Sportunterricht. Dass Jugendliche verhaltensnah verstehen, was Stress ist, was er mit unserem Körper und unserem Empfinden macht, und wie man Stress regulieren kann.

Die Schweigepflicht sollte von Beratungslehrer:innen und pädagogischen Fachkräften bei SVV nicht zugesagt werden.

Inwieweit können Mitschüler:innen in Unterstützungsmaßnahmen (Skills) eingeweiht werden?

Ich würde nicht Mitschüler:innen „einweihen“, sondern mit betroffenen Jugendlichen klare Vereinbarungen dahingehend treffen, welche Schritte bei Schneidedruck lösungsorientiert eingeleitet werden können. Denkbar und oft auch zielführend ist es, wenn Freundinnen oder Freunde benannt werden, die dann in Kenntnis über verschiedene Skills gesetzt werden und auch wissen, wo diese zu finden sind. Gleichaltrige einzubeziehen macht also dann Sinn, wenn Betroffene selbst Skills bereits kennen und anwenden, manchmal aber den „Point of no Return“ verpassen und dann eine „externe Regulationshilfe“ brauchen, um darauf zurückzugreifen.

Welche professionellen Hilfsmöglichkeiten gibt es? Wann ist eine stationäre Behandlung notwendig?

Als erste Anlaufstelle neben der Schulsozialarbeit sehe ich die Beratungsstellen, hier an erster Stelle die Jugendberatungsstellen. Sie sind angesiedelt bei den Erziehungsberatungsstellen, sind aber noch einmal spezieller auf Themen des Jugendalters eingestellt und haben einschlägige Erfahrungswerte. Fachkräfte dort sind möglicherweise schon aus anderen Präventionseinheiten in der Schule bekannt (z.B. aus der Suchtprävention), sodass die Schwelle zur Kontaktaufnahme relativ niedrig ist. Außerdem gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde, die über die 116 117 relativ zeitnah über die Kassenärztliche Vereinigung in Anspruch genommen werden kann. Diese kann dabei helfen, ein umfassendes diagnostische Gesamtbild in einem sicheren Raum zu bekommen und zu überlegen, welche Möglichkeiten es in der gesetzlichen Regelversorgung gibt. Das kann einen stationären Aufenthalt einschließen. Dieser ist aber nach meiner Erfahrung nur dann notwendig, wenn SVV im Kontext einer psychischen Erkrankung auftritt, wie zum Beispiel einer Depression. Dann kann dem inneren „Schneidedruck“ auch medikamentös begegnet werden, zumindest solange bis sich der Gesamtzustand stabilisiert hat.

Zur Autorin

Janine Trunk, Dr. rer. nat., ist Klinische Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie). Sie ist Professorin für Klinische Psychologie und Entwicklungspsychologie im Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie an der HSD Hochschule Döpfer in Köln und arbeitet als Psychotherapeutin in einer eigenen Praxis in Duisburg.

Sie war von Beginn an regelmäßig Fortbildnerin in unserer Reihe WAS IST DA LOS? – WAS KANN ICH TUN? zu den Themen „Selbstverletzendes Verhalten“ und „Riskantes Schönheitshandeln“.

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Seele unter „Schneidedruck“

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Aktion Kinder- und Jugendschutz S-H e. V. in Kooperation mit der Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in S-H e. V.

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