Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige
Kiel, 20.06.2024
Der Jugendschutz macht bereits seit vielen Jahren (vgl. https://www.bag-jugendschutz.de/de/entry/833ce) auf den gesundheitsgefährdenden Konsum von Lachgas aufmerksam. „Die heutige Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu einem Verbot der Abgabe an Kinder und Jugendliche, welches auf Bundesebene umgesetzt werden muss, ist überfällig und unbedingt zu begrüßen!“ sagt Iris Janßen, Vorstandsvorsitzende der AKJS SH. Die Forderung, Lachgas in die Liste der psychoaktiven Stoffe mit aufzunehmen, die auf Bundesebene – aber auch bei uns im Land von der Politik unterstützt wird, wäre ein gangbarer Weg, wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach bereits vorschlägt. Das Wissen um die Gefahren ist jedoch leider weder unter Fachkräften noch unter Jugendlichen verbreitet. Hier muss parallel zum Verbot auch die Aufklärung über Rauschmittel gestärkt werden. Der erzieherische Jugendschutz kann hierzu aus der Präventionsarbeit beitragen – und Workshops zur Einordnung von Jugendtrends und Medienkompetenz anbieten – vorstellbar sind hierbei auch Handreichungen, welche landesweit einsetzbar sind.
V.i.S.d.P.: Iris Janßen, Ria Lissinna, Aktion Kinder- und Jugendschutz Landesarbeitsstelle Schleswig-Holstein e.V.,
Flämische Str. 6-10, 24103 Kiel, Telefon 0431-26068-78, info@akjs-sh.de
Die Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V. (AKJS) ist der institutionell geförderte freie Träger der Jugendhilfe für aktuelle Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Wir arbeiten in Kooperationen mit Landesinstitutionen, kommunalen Einrichtungen sowie freien Trägern. Ziel unserer Angebote ist es, Fachkenntnisse zu vermitteln und pädagogische Handlungskompetenzen zu erweitern.