Gesetzlicher Jugendmedienschutz
Jugendmedienschutz wird durch verschiedene Gesetzestexte und Institutionen geregelt.
Gerne können wir Sie in Fortbildungen (Kontakt: tondorf@akjs-sh.de) über die Regelungen und Institutionen informieren.
Die wichtigsten sind:
Das Jugendschutzgesetz JuSchG
Hier sind die Vorschriften für den Zugang für Jugendliche zu Alkohol, Zigaretten, zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen u.ä. geregelt.
Den vollständigen Text finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ): www.bag-jugendschutz.de
Für den Umgang mit Trägermedien wie DVDs, Kinofilmen, Computerspielen sind im JuSchG verschiedene Institutionen benannt.
Diese finden Sie hier:
FSK
Die FSK prüft Kinofilme und DVDs und veröffentlicht zu aktuellen Prüfungen kurze Berichte.
USK
Die USK prüft Computerspiele, veröffentlicht Informationen zu aktuellen Spielen und bietet auch Informationen zu Genres, Wirkungen etc.
BpjM
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist für die Indizierung von Spielen, Filmen sowie auch CDs, Zeitschriften etc. zuständig. Sie finden auf den Seiten Informationen zu jugendgefährdenden Inhalten und deren Indizierung. Die Listen indizierter Medien sind nicht öffentlich.
JMStV
Telemedien wie Radio, Fernsehen oder Internetangebote werden durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag geregelt, sie finden den Text unter: www.bag-jugendschutz.de
Jugendschutzfilter/-programme
Jugendschutzfilter müssen von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Informationen zu anerkannten Filtern finden Sie hier bei der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter)
Unser Ziel
Mit ordnungsrechtlichen oder technischen Mitteln wie Alterskennzeichen oder Jugendschutzfiltern ist es im Bereich der Medien kaum möglich Kinder und Jugendliche vollständig vor problematischen Situationen zu schützen. Daneben müssen erzieherische Maßnahmen umgesetzt werden, um die Heranwachsenden für diese Situationen zu stärken und ihnen auch einen Selbstschutz zu ermöglichen.
Angebote
Tagesveranstaltungen
Beratungsangebot für Eltern und pädagogische Fachkräfte
Fortbildungen
Weitere Arbeitsfelder:
Unser Ziel
Mit ordnungsrechtlichen oder technischen Mittelen wie Alterskennzeichen oder Jugendschutzfiltern ist es im Bereich der Medien kaum möglich Kinder und Jugendliche vollständig vor problematischen Situationen zu schützen. Daneben müssen erzieherische Maßnahmen umgesetzt werden, um die Heranwachsenden für diese Situationen zu stärken und ihnen auch einen Selbstschutz zu ermöglichen.
Angebote
Tagesveranstaltungen
Beratungsangebot für Eltern und pädagogische Fachkräfte
Fortbildungen
Weitere Arbeitsfelder:
Jugendmedienschutz wird durch verschiedene Gesetzestexte und Institutionen geregelt.
Gerne können wir Sie in Fortbildungen (Kontakt: tondorf@akjs-sh.de) über die Regelungen und Institutionen informieren.
Die wichtigsten sind:
Das Jugendschutzgesetz JuSchG
Hier sind die Vorschriften für den Zugang für Jugendliche zu Alkohol, Zigaretten, zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen u.ä. geregelt.
Den vollständigen Text finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ): www.bag-jugendschutz.de
Für den Umgang mit Trägermedien wie DVDs, Kinofilmen, Computerspielen sind im JuSchG verschiedene Institutionen benannt.
Diese finden Sie hier:
FSK
Die FSK prüft Kinofilme und DVDs und veröffentlicht zu aktuellen Prüfungen kurze Berichte.
USK
Die USK prüft Computerspiele, veröffentlicht Informationen zu aktuellen Spielen und bietet auch Informationen zu Genres, Wirkungen etc.
BpjM
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist für die Indizierung von Spielen, Filmen sowie auch CDs, Zeitschriften etc. zuständig. Sie finden auf den Seiten Informationen zu jugendgefährdenden Inhalten und deren Indizierung. Die Listen indizierter Medien sind nicht öffentlich.
JMStV
Telemedien wie Radio, Fernsehen oder Internetangebote werden durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag geregelt, sie finden den Text unter: www.bag-jugendschutz.de
Jugendschutzfilter/-programme
Jugendschutzfilter müssen von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Informationen zu anerkannten Filtern finden Sie hier bei der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter)
Angebote Medien
Die Veranstaltungen sind als Tagesveranstaltungen angelegt. Zeitliche Veränderungen sind nach Absprache möglich.
Jugendliche Mediennutzung
Jugendliche Mediennutzung verändert sich mit den technischen Entwicklungen nahezu halbjährlich – viele darauf bezogenen pädagogische Aufgaben bleiben jedoch oft stabil. Dies gilt vor allem für die Situationen, in denen eine Beziehung zwischen der Mediennutzung der Heranwachsenden und ihren Entwicklungsaufgaben besteht.
Welche Nutzungsphänomene sind aktuell? Welche Ansatzpunkte sind für die pädagogische Arbeit wichtig und hilfreich? Wie lässt sich das für die Einrichtung/en umsetzen? Diese Fragen werden in dieser Veranstaltung behandelt. Materialien wie die Medienwerkstatt [Link] bieten dann methodische Angebote für die pädagogische Praxis.
Sexting
Das Versenden von freizügigen Fotos ist unter Jugendlichen nicht wenig verbreitet. Was macht den Reiz aus? Welche Gefahren gibt es? Wie ist es möglich, mit Jugendlichen darüber ins Gespräch zu kommen? In dieser Abrufveranstaltung werden die Hintergründe des Phänomenes beleuchtet. Aus der Arbeitshilfe werden Methoden erprobt und die pädagogischen Hintergründe dieser Methoden besprochen. Diese beiden Hilfestellungen bieten Teilnehmenden dann Handwerkszeug um sich in der Einrichtung gemeinsam mit den Jugendlichen mit Phänomen auseinanderzusetzen.
Jugendmedienschutz
Mit ordnungsrechtlichen oder technischen Mitteln wie Alterskennzeichen oder Jugendschutzfiltern ist es im Bereich der Medien kaum möglich Kinder und Jugendliche vollständig vor problematischen Situationen zu schützen. Daneben müssen erzieherische Maßnahmen umgesetzt werden, um die Heranwachsenden für diese Situationen zu stärken und ihnen auch einen Selbstschutz zu ermöglichen. In dieser Abrufveranstaltung werden die vorhandenen Angebote erschlossen und auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Darüberhinaus werden die notwendigen Schutzbereiche für die Kinder und Jugendlichen besprochen und mögliche pädagogische Maßnahmen dazu erschlossen.
Cybermobbing
Kommunikation ist für Heranwachsende eine wichtige Ressource in der Identitätsfindung. Nach Außen: Wie stelle ich mich dar? Als Rückmeldung: Wie finden andere mich? Zudem aus gelingender Kommunikation ein Zusammengehörigkeitsgefühl entsteht – woran die Frage anschließt: wer gehört dazu und wer nicht. Problematisch ist, dass bei diesen Verläufen vom Konflikt bis zum Mobbing viele Probleme entstehen können. Digital vertärkt durch moderne Kommunikationsmittel. Wie können Heranwachsende begleitet werden, in sich solchen Situationen fair zu verhalten? Was muss auch die Einrichtung tun, um Problemen vorbeugen zu können? Solche Fragen werden in dieser Veranstaltung besprochen und auf die Einrichtung/en bezogene Lösungen entwickelt.
Weitere Informationen
- Zu allen Themenbereichen beraten wir Sie gern. Angepasste Fortbildungen sprechen wir gern mit Ihnen ab.
Weitere Informationen
- Zu allen Themenbereichen beraten wir Sie gern. Angepasste Fortbildungen sprechen wir gern mit Ihnen ab.
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Ansprechpartner: Uli Tondorf
- Veranstaltungen – Gesetzlicher Jugendmedienschutz

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