Das Cannabisgesetz
Inkrafttreten und Gesetzeslage
Seit dem 01. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft.
Das Cannabisgesetz richtet sich vor allem an Erwachsene – für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Auch der Konsum von Cannabis ist in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt. Ein Konsumverbot besteht außerdem in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Kinderspielplätzen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Das heißt im Klartext: Legalisiert wird nicht für Jugendliche unter 18 Jahren! Das Gesetz regelt den legalen, privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen. Der Verkauf von Cannabis bleibt auch für Erwachsene verboten, die Weitergabe an Jugendliche ebenso. Wer Jugendlichen Cannabis anbietet, muss mit hohen Strafen rechnen. Mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, strikter Alterskontrolle in Anbauvereinigungen sowie Mindestabständen zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen beim öffentlichen Konsum und der Lage von Anbauvereinigungen soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten.
Wie schädlich ist Cannabis?
Wie ein Mensch auf die Inhaltsstoffe von Cannabis reagiert, ist individuell sehr unterschiedlich und wenig berechenbar. Für die Intensität und Dauer der Effekte ist insbesondere auch die aufgenommene Menge der Cannabis-Inhaltsstoffe maßgeblich. Akut (innerhalb von Stunden bis Tagen) können nach Cannabis-Konsum folgende Nebenwirkungen oder Folgen auftreten:
- Angst- und Panikgefühle
- Orientierungslosigkeit
- verminderte Reaktionsfähigkeit
- Erinnerungslücken
- depressive Verstimmung
- Herzrasen
- Übelkeit oder Schwindel
- Halluzinationen
Bei andauerndem beziehungsweise langfristigen Konsum sind Entwicklungen von psychischen Störungen wie Depressionen und Psychosen möglich und die Entwicklung einer Abhängigkeit. Ein chronischer Cannabiskonsum geht außerdem mit einer reduzierten kognitiven Leistungsfähigkeit einher. Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz und auf die organisierte Kriminalität sollen zeitnah evaluiert werden. Evaluierungen sollen nach einem, zwei und vier Jahren erfolgen.
Einfluss auf Kinder und Jugendliche
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifeprozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalter von 25 Jahren anfälliger für psychische, physische und soziale Auswirkungen im Zuge eines langfristigen, aber auch eines kurzfristigen Cannabiskonsums. Es konnte auch ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum bei Jugendlichen und schulischen Leistungen und Ausbildungsniveau gezeigt werden. Das europäische Durchschnittsalter bei Erstkonsum liegt bei 16 Jahren, das europäische Durchschnittsalter bei erstmaliger Behandlungsaufnahme liegt bei 25 Jahren.
Fach- und Informationsstellen
Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bieten umfassende Informationen und Materialien rund um das Thema Cannabis dazu gehören unter anderem Themen wie gesundheitliche Risiken, Suchtprävention oder rechtliche Rahmenbedingungen. Für weiterführende Informationen und Beratungsangebote ist eine Übersicht an weiteren ausgewählten Fachinstitutionen und Materialien an der Seite gelistet. Eine Liste von Suchtberatungsstellen in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Für weiterführende Informationen und Beratungsangebote steht Ihnen rechts eine Übersicht mit weiteren ausgewählten Fachinstitutionen und Materialien zur Verfügung.
Materialien
Folgende Materialien stehen Ihnen vom Bundesministerium für Gesundheit und der BZgA zur Verfügung
- Printprodukte über Suchtvorbeugung
- Broschüren mit Basisinformationen, Elterninformationen, etc.
- Erklärvideos
- Materialien für Lehr- und Fachkräfte
- Cannabis Kompakt: Unterrichtseinheiten
- Studien über Substanzkonsum und Drogenaffinität
- Berichte zu Substanzkonsum, Drogenproblematik, Drogen- und Suchtpolitik
Quellen und Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit (Juli 2024):
Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz
Cannabis: Besserer Jugend- und Gesundheitsschutz
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: CANNABISPRAEVENTION.DE
E-Mail: info@akjs-sh.de
Tel: 0431/ 26068-78