Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und der mitzeichnenden Jugendschutzlandesstellen zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ – Kurzfassung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und die mitzeichnenden Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz würdigen die Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Der Bericht legt einen umfassenden, entwicklungs- und verantwortungsorientierten Rahmen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum vor.
Die Kommission definiert den Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe als handlungsleitendes Prinzip. Dieser Ansatz entspricht den zentralen Positionen der BAJ und der mitzeichnenden Landesstellen und findet sich im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) wieder.
Die Stellungnahme sowie die vorliegende Kurzfassung verbinden die bundesweite fachpolitische Perspektive der BAJ mit der Praxis- und Umsetzungsexpertise der Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz. Gemeinsam bringen sie ihre Erfahrungen aus Beratung, Qualifizierung, Vernetzung und Prävention in die fachpolitische Diskussion ein und begleiten die weitere Umsetzung der Handlungsempfehlungen.
Zentrale Positionen der BAJ und der Landesstellen
Die BAJ und die Landesstellen unterstützen insbesondere folgende Aspekte:
- die Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als zentrale Struktur für Medienbildung und Prävention (HE 22)
- die Förderung der medienpädagogischen Fachkräftequalifizierung in den Bereichen: frühe Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und soziale Arbeit (HE 8, HE 9)
- die stärkere Verzahnung von Medienbildung, Demokratiebildung, Prävention und Gesundheit (HE 19, HE 25, HE 27, HE 28, HE 29)
- die Verstetigung wirksamer Projekte (bspw. zur elterlichen Medienerziehung) (HE 6)
- die Berücksichtigung und Stärkung der Verantwortung digitaler Plattformen im Sinne eines Safety-by-Design-Ansatzes (HE 37, HE 39, HE 41)
- die differenzierte Betrachtung der Chancen und Risiken von KI-Anwendungen für das Aufwachsen junger Menschen (HE 46, HE 48)
- die Stärkung analoger Erfahrungs- und Beteiligungsräume für Kinder und Jugendliche (HE 18)
Positionierung: Altersgrenzen für soziale Medien
Die BAJ und die Landesstellen sprechen sich für den von der Expertenkommission vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz aus. Dieser Ansatz verfolgt den Grundgedanken, digitale Dienste und ihre Funktionen entsprechend ihrer Risiken für unterschiedliche Alters- und Entwicklungsstufen zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen bereits auf Ebene der Angebotsgestaltung umzusetzen (Safety-by-Design).
Die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes erfordert transparente und nachvollziehbare Risikobewertungen, wirksame und datensparsame Altersüberprüfungen sowie eine stärkere Verantwortung der Plattformanbieter.
Kritische Anmerkungen
Kritisch gesehen bzw. abgelehnt werden hingegen Empfehlungen, die neue gesetzliche Regelungen oder Institutionen schaffen wollen, ohne deren fachlichen Mehrwert hinreichend zu begründen sowie Empfehlungen, bei denen zentrale Begriffe, Zuständigkeiten oder Umsetzungsfragen noch nicht ausreichend konkretisiert sind:
- HE 7 Elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen § 1631 BGB, § 1626 BGB: Die BAJ und die Landesstellen lehnen die Aufnahme des Begriffs der „digitalen Vernachlässigung“ in § 1631 BGB ab. Der Begriff ist bislang weder rechtlich noch fachlich hinreichend erläutert und würde erst im Rahmen der familienrechtlichen Praxis und Rechtsprechung näher konkretisiert werden. Die BAJ und die Landesstellen verstehen Medienerziehung zudem bereits als geltenden Bestandteil der elterlichen Personensorge. Einer gesonderten gesetzlichen Hervorhebung bedarf es somit nicht.
- HE 32 Kinderonlinewache – bundeseinheitliche Anzeige- und Meldestelle der Sicherheitsbehörden für Minderjährige einrichten: Die BAJ und die Landesstellen teilen das Anliegen, Kindern und Jugendlichen bei digitalen Problemen und Risiken eine bundesweit bekannte, leicht auffindbare und niedrigschwellige Anlaufmöglichkeit bereitzustellen. Kritisch gesehen wird jedoch die vorgeschlagene Ausgestaltung als Kinderonlinewache der Sicherheitsbehörden. Anstelle des behördlichen und polizeilichen Charakters sollten die Unterstützung, Beratung und Begleitung junger Menschen im Vordergrund stehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass digitale Konflikte unter Gleichaltrigen durch eine solche Meldestelle vorschnell kriminalisiert werden. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sprechen wir uns dafür aus, bereits bestehende und bewährte Angebote zu stärken, thematisch auszubauen und stärker miteinander zu vernetzen. Zudem sollten bestehende Meldestellen stärker an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet und hinsichtlich ihrer Funktionsweise verständlicher und kindgerechter gestaltet werden.
Voraussetzungen für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Die BAJ und die Landesstellen bewerten die Handlungsempfehlungen insgesamt positiv. Gleichzeitig zeigen sich in einzelnen Empfehlungen begriffliche Unschärfen, offene Umsetzungsfragen sowie inhaltliche Überschneidungen. Für die weitere fachliche Diskussion erscheint daher eine Konkretisierung zentraler Begriffe, Zuständigkeiten und Zielsetzungen notwendig. Dies betrifft insbesondere neu vorgeschlagene Strukturen sowie die Ausgestaltung der Plattformverantwortung für sichere Voreinstellungen.
Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sind zudem verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend. Kurzfristige Projektförderungen können Innovationen anstoßen, ersetzen jedoch keine dauerhaft abgesicherten Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Notwendig sind daher eine nachhaltige finanzielle Absicherung bewährter Strukturen, die Nutzung bestehender Unterstützungs- und Vernetzungsangebote sowie eine enge Abstimmung zwischen Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Union.
Hinweis: Die vorliegende Kurzfassung fasst die wesentlichen Positionen der BAJ und der mitzeichnenden Landesstellen zusammen.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.