Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und der mitzeichnenden Jugendschutzlandesstellen zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ – Kurzfassung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und die mitzeichnenden Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz würdigen die Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Der Bericht legt einen umfassenden, entwicklungs- und verantwortungsorientierten Rahmen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum vor.

Die Kommission definiert den Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe als handlungsleitendes Prinzip. Dieser Ansatz entspricht den zentralen Positionen der BAJ und der mitzeichnenden Landesstellen und findet sich im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) wieder.

Die Stellungnahme sowie die vorliegende Kurzfassung verbinden die bundesweite fachpolitische Perspektive der BAJ mit der Praxis- und Umsetzungsexpertise der Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz. Gemeinsam bringen sie ihre Erfahrungen aus Beratung, Qualifizierung, Vernetzung und Prävention in die fachpolitische Diskussion ein und begleiten die weitere Umsetzung der Handlungsempfehlungen.

Zentrale Positionen der BAJ und der Landesstellen

Die BAJ und die Landesstellen unterstützen insbesondere folgende Aspekte:

Positionierung: Altersgrenzen für soziale Medien

Die BAJ und die Landesstellen sprechen sich für den von der Expertenkommission vorgeschlagenen risikobasierten Ansatz aus. Dieser Ansatz verfolgt den Grundgedanken, digitale Dienste und ihre Funktionen entsprechend ihrer Risiken für unterschiedliche Alters- und Entwicklungsstufen zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen bereits auf Ebene der Angebotsgestaltung umzusetzen (Safety-by-Design).

Die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes erfordert transparente und nachvollziehbare Risikobewertungen, wirksame und datensparsame Altersüberprüfungen sowie eine stärkere Verantwortung der Plattformanbieter.

Kritische Anmerkungen

Kritisch gesehen bzw. abgelehnt werden hingegen Empfehlungen, die neue gesetzliche Regelungen oder Institutionen schaffen wollen, ohne deren fachlichen Mehrwert hinreichend zu begründen sowie Empfehlungen, bei denen zentrale Begriffe, Zuständigkeiten oder Umsetzungsfragen noch nicht ausreichend konkretisiert sind:

Voraussetzungen für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen

Die BAJ und die Landesstellen bewerten die Handlungsempfehlungen insgesamt positiv. Gleichzeitig zeigen sich in einzelnen Empfehlungen begriffliche Unschärfen, offene Umsetzungsfragen sowie inhaltliche Überschneidungen. Für die weitere fachliche Diskussion erscheint daher eine Konkretisierung zentraler Begriffe, Zuständigkeiten und Zielsetzungen notwendig. Dies betrifft insbesondere neu vorgeschlagene Strukturen sowie die Ausgestaltung der Plattformverantwortung für sichere Voreinstellungen.

Für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sind zudem verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend. Kurzfristige Projektförderungen können Innovationen anstoßen, ersetzen jedoch keine dauerhaft abgesicherten Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote. Notwendig sind daher eine nachhaltige finanzielle Absicherung bewährter Strukturen, die Nutzung bestehender Unterstützungs- und Vernetzungsangebote sowie eine enge Abstimmung zwischen Kommunen, Ländern, Bund und Europäischer Union.

Hinweis: Die vorliegende Kurzfassung fasst die wesentlichen Positionen der BAJ und der mitzeichnenden Landesstellen zusammen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.