Beschreibung
Häufig machen externe Referenten und Referentinnen Angebote für Präventionsmaßnahmen an Schulen in den Themenfeldern Sucht-, Gewaltprävention und Mobbingprävention sowie Extremismusprävention, die nicht bei einer autorisierten Fachstelle beschäftigt sind. Oft ist es nicht einfach zu beurteilen, ob diese Maßnahmen den Qualitätsstandards für Prävention genügen und die Durchführenden die notwendige pädagogische Qualifikation besitzen. In Milieuerzählungen, Webinaren, Videobotschaften oder Fernsehauftritten wird Kindern und Jugendlichen teils sehr plastisch berichtet, was die Akteure persönlich z. B. im Drogen- oder Rechtsextremismus-Milieu erlebt haben und wie ihnen der Ausstieg aus der Szene und oftmals auch aus dem kriminellen Milieu und der Seitenwechsel von ehemals „Bösen“ zum „Guten“ gelungen sei (vgl. Hummer 2013). Es wird versprochen, dass diese Methode Kinder und Jugendliche vom Drogenkonsum bzw. von Mobbingschikanen oder Abgleiten in die rechtsextreme Szene abhalten würden. Häufig wird mit Abschreckungsmethoden gearbeitet, die sich in der Präventionsforschung und Präventionspraxis bereits seit Anfang der achtziger Jahre als uneffektiv erwiesen haben.
Die folgenden Informationen bieten eine Entscheidungshilfe zu den Aspekten:
Welche Aufgaben hat schulische Prävention?
Was ist rechtlich zu beachten, wenn externe Referentinnen und Referenten an der Schule arbeiten?
Welche Kriterien sollten zur Angebotsbeurteilung herangezogen werden?
Ist die Einbindung von Externen in der Rolle von ehemals Betroffenen, Aussteigerinnen und Aussteigern in das Präventionskonzept sinnvoll und was ist dabei zu beachten?