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Gesetzlicher Jugendmedienschutz

 

Jugendmedienschutz wird durch verschiedene Gesetzestexte und Institutionen geregelt. Gerne können wir Sie in Fortbildungen über die Regelungen und Institutionen informieren.

Für den Umgang mit Trägermedien wie DVDs, Kinofilmen, Computerspielen sind im JuSchG verschiedene Institutionen benannt. Die wichtigsten Regelungen und Institutionen sind:

JuSchG: Das Jugendschutzgesetzt

Hier sind die Vorschriften für den Zugang für Jugendliche zu Alkohol, Zigaretten, zu Gaststätten, Tanzveranstaltungen u.ä. geregelt.

FSK

Die FSK prüft Kinofilme und DVDs und veröffentlicht zu aktuellen Prüfungen kurze Berichte.

USK

Die USK prüft Computerspiele, veröffentlicht Informationen zu aktuellen Spielen und bietet auch Informationen zu Genres, Wirkungen etc.

BzKJ

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist unter anderem für die Indizierung von Spielen, Filmen sowie auch CDs, Zeitschriften etc. zuständig. Sie finden auf den Seiten Informationen zu jugendgefährdenden Inhalten und deren Indizierung. Die Listen indizierter Medien sind nicht öffentlich.

JMStV

Telemedien wie Radio, Fernsehen oder Internetangebote werden durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag geregelt.

Jugendschutzfilter/-programme

Jugendschutzfilter müssen von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Informationen zu anerkannten Filtern finden Sie hier bei der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter)

Angebot

Fortbildungen zum Thema Jugendmedienschutz für Schulen, Lehrkräfte, Fachkräfte der Jugendhilfe, sowie Eltern.

Wenden Sie sich bei Interesse an unseren Ansprechpartner (unten).

  Ihr Ansprechpartner

Julius Keinath

E-Mail: keinath@akjs-sh.de
Mobil: +49 (0)179-4302490
Festnetz: 0431/26068-80

Die Angebote zu diesem Thema werden gefördert und unterstützt durch:

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